Punkt 1.1 ( Vorstandsbeschluss vom 15.03.2025)
Die Ruhezeiten sind ab dem 01.06. jeden Jahres bis zum 31.08. jeden Jahres einzuhalten.
Vor allem Baulärm, Kreissäge und Laubsaugearbeiten sowie lärmbelästigende Arbeiten insgesamt sind in der Haupturlaubs und Ferienzeit zu unterlassen.
Die Mittagsruhe ist unverändert ganzjährig von 13:00 uhr bis 15.00 Uhr einzuhalten.